1.
Die uns erteilten Aufträge gelten, soweit nicht anders vereinbart, bis zum schriftlichen Widerruf. Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung/Maklerauftrag. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.
2.
Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Seite erteilten Informationen und sind, soweit möglich, von uns überprüft. Sie erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Wir haften ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.
3.
Alle Angebote erfolgen freibleibend.
4.
Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt bzw. keine anderen Sätze schriftlich vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall:
5.
- bei Kaufobjekten für den Nachweis oder die Vermittlung einer Vertragsabschlußgelegenheit 5,95 % inkl. ges. Mwst. aus der gesamten Gegenleistung, welches vom Käufer bzw. Erwerber zu leisten ist. Dieses Honorar wird jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Grunderwerbssteuer und Notar- und Gerichtskosten sind im Falle eines Kaufes ausschließlich durch den Käufer zu tragen.
- bei Mietobjekten für den Nachweis oder die Vermittlung eines Mietvertragsabschlusses 2 Monatskaltmieten zzgl. ges. Mwst., welches vom Vermieter bzw. Eigentümer, zu leisten ist. Dieses Honorar wird jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages fällig und zahlbar.
6.
Provisionspflicht besteht auch, wenn der Ankauf über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma - auch wenn diese anders firmiert - über eine Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.
7.
Kommt ein Vertragsabschluss über eines von uns angebotenen Objektes zustande, so sind Sie verpflichtet, uns dies ohne Verzug mitzuteilen und uns die Vertragsbedingungen zu nennen. Unser Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.