Grundstücke für Eigenheime
Grundstücke müssen für Eigenheimbau geeignet sein, beispielsweise für Stadthäuser, Reihen- und Doppelhäuser
in Wohngebieten oder inmitten von bestehenden Straßenzügen
gute bis sehr gute Wohnlagen
mindestens ab 500 qm Grundstücksgröße
vorrangig in bestehenden Wohngebieten
gesichertes Baurecht durch B-Plan oder Bebauungsmöglichkeit nach §34 BauGB mit GFZ von mind. 0,4
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